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   VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874   

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VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874 (https://dejure.org/2023,45374)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19.12.2023 - B 5 K 22.874 (https://dejure.org/2023,45374)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19. Dezember 2023 - B 5 K 22.874 (https://dejure.org/2023,45374)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; GG Art. 33 Abs. 5; BeamtStG § 7; BeamtStG § 9; BeamtStG § 33; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers (Polizeivollzugsbeamter), Tätowierungen im nicht-sichtbaren Bereich, gewaltverherrlichender Gesamteindruck der Tätowierungen, Abänderung von Tätowierungen, fehlende Darlegung eines inneren Wandels ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (40)

  • VG Bayreuth, 02.02.2023 - B 5 E 22.1180

    Zweifel an charakterlicher Eignung eines Einstellungsbewerbers

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874
    Mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 25.12.2022 ließ der Kläger um einstweiligen Rechtsschutz beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth (Az. B 5 E 22.1180) nachsuchen.

    Zur näheren Begründung bezüglich des gegenständlichen Bewerbungsverfahrens werde auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 02.02.2023 (Az. B 5 E 22.1180) verwiesen.

    Die Gerichtsakten der Verfahren B 5 E 22.1180 und B 5 E 20.1136 wurden beigezogen.

    Insoweit nimmt das Gericht zunächst Bezug auf den zwischen denselben Beteiligten ergangenen Beschluss vom 02.02.2023 im zugehörigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. B 5 E 22.1180), an dessen Begründung die Kammer ausdrücklich festhält, und sieht von einer gesonderten Darstellung der Entscheidungsgründe ab (§ 117 Abs. 5 VwGO entsprechend).

  • VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 5 E 20.1136

    Erfolgsloses einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Bewerbungsverfahren für

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874
    Den Antrag des Klägers, den Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihn weiter zum Einstellungsverfahren zum Einstellungstermin im März 2021 zuzulassen, wies das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth ab (B.v. 14.12.2020 - B 5 E 20.1136); die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers hatte keinen Erfolg (BayVGH, B.v. 22.02.2021 - 3 CE 21.87).

    Weiterhin werde verwiesen auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 14.12.2020 (Az. B 5 E 20.1136) und auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.02.2021 (Az. 3 CE 21.87) bezüglich des vorherigen Bewerbungsverfahrens, sowie auf alle vom Beklagten übermittelten Schriftsätze aus den beiden Verfahren.

    Die Gerichtsakten der Verfahren B 5 E 22.1180 und B 5 E 20.1136 wurden beigezogen.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 - 4 S 1317/22

    Polizeibewerber; Tragen einer Tätowierung; Rückschluss auf fehlende

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874
    So können Tätowierungen eine Einstellung offenbaren, die den prognostischen Rückschluss darauf zulässt, dass der Bewerber etwa seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG nicht gerecht würde (vgl. VGH BW, B.v. 07.07.2022 - 4 S 1317/22 - juris Rn. 11 f.).

    Auf die Gesetzeskonformität der Tätowierungen kommt es deshalb nicht an, weil ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht auch dann schon vorliegen kann, wenn einzelne Tätowierungen - wie hier - für sich genommen strafrechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. VGH BW, B.v. 07.07.2022 - 4 S 1317/22 - juris Rn. 11 f.).

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874
    Das kann der Fall sein, wenn die angefochtene Verwaltungsmaßnahme und das unterlassene Verpflichtungsbegehren bei objektiver Betrachtungsweise, auch aufgrund der Begleitumstände, diskriminierenden Charakter hatte (vgl. BVerwG, U.v. 21.11.1980 - 7 C 18/79 - BVerwGE 61, 164).

    Jedenfalls ergibt sich vorliegend aber ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse aus der Art des durch den erledigten Verwaltungsakt und das unterlassene Verpflichtungsbegehren bewirkten Grundrechtseingriffs, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerwG, U.v. 21.11.1980 - 7 C 18/79 - juris Rn. 13).

  • OVG Hamburg, 12.07.2012 - 1 Bs 117/12

    Einstellungsverfahren; einstweiliger Rechtsschutz; externer Bewerber; Zerstreuung

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874
    Der Dienstherr kann eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf - und als notwendige Vorstufe dessen auch die Frage der Teilnahmeberechtigung am Einstellungsverfahren an sich - bereits dann ablehnen, wenn er berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Bewerbers hat (vgl. VGH BW, B.v. 27.11.2008 - 4 S 2332/08 - juris Rn. 4; OVG Hamburg, B.v. 12.07.2012 - 1 Bs 117/12 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 18.10.2013 - 1 B 1131/13 - juris Rn. 7 ff.; B.v. 19.11.2014 - 6 A 1896/13 - juris Rn.42; B.v. 02.12.2016 - 1 B 1194/16 - juris Rn. 15; B.v. 07.09.2017 - 6 B 1072/17 - juris Rn. 7).

    Für die Tatsachen, welche die beim Beklagten aufgrund einer tragfähigen Sachverhaltsermittlung entstandenen Zweifel zerstreuen sollten, war der Kläger darlegungs- und beweisbelastet (vgl. OVG Hamburg, B.v. 12.07.2012 - 1 Bs 117/12 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangt eine Überprüfbarkeit von Eingriffsakten, die sonst wegen ihrer typischerweise kurzfristigen Erledigung regelmäßig keiner gerichtlichen Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten (vgl. BVerwG, U.v. 16.05.2013 - 8 C 14/12 - NVwZ 2013, 1481 Rn. 31 f.).

    Die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht wohl davon aus, dass die Garantie effektiven Rechtsschutzes weder nach der Intensität des erledigten Eingriffs differenziert noch nach dem Rang der Rechte, die von ihm betroffen waren (vgl. BVerwG, U.v. 16.05.2013 - 8 C 14/12 - NVwZ 2013, 1481 Rn. 30 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 13.03.2017 - 10 ZB 16.695 - NJW 2017, 2779 Rn. 10; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 123).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874
    Dies ist insbesondere bei der Betätigung einer verfassungsfeindlichen Gesinnung durch entsprechend symbolträchtige Tätowierungen der Fall, unabhängig davon, ob sie beim Tragen von Dienstkleidung sichtbar sind oder nicht (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25/17 - juris Rn. 24 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 2 B 10974/22

    Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874
    Bei einer Einstellung darf der Dienstherr die Fähigkeit und innere Bereitschaft eines Bewerbers verlangen, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (vgl. OVG RhPf, B.v. 08.12.2022 - 2 B 10974/22 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 4 S 1439/18

    Einstellung eines Polizeibeamten mit Totenschädel-Tätowierung

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874
    Auch wenn in Bezug auf Tätowierungen zwischenzeitlich unzweifelhaft ein Einstellungswandel in der Bevölkerung stattgefunden hat und die Zeiten, in denen solcher "Körperschmuck" vor allem im Milieu der Kriminellen, Rockerbanden und Seefahrer anzutreffen war, vorbei sind, hat ein Polizeivollzugsbeamter doch eine besondere Neutralitäts- und Repräsentationsfunktion und soll bei sämtlichen Teilen der Bevölkerung, gerade auch in seiner Stellung als Berufswaffenträger, Vertrauen erwecken, um dem Leitbild des "Freund und Helfers" gerecht werden zu können (vgl. VGH BW, B.v. 12.07.2018 - 4 S 1439/18 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 6 CS 17.1722

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als Mittel der dienstrechtlichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874
    Auch bei Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst ist ein absolut korrektes Verhalten gegenüber der Rechtsordnung und im Umgang miteinander unabdingbar, vor allem auch unter Beachtung des Ansehens der Polizei in der Öffentlichkeit (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 6 CS 17.1722 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090

    Keine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeidienst wegen

  • VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.90

    Keine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeidienst wegen

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 6 CS 19.481

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf bei mangelnder charakterlicher Eignung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 4 S 124/17

    Fehlende charakterliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Landtagskandidatur für die NPD

  • BVerwG, 17.09.2014 - 8 B 15.14

    Rückübertragung eines Grundstücks; Wahrunterstellung einer Tatsachenbehauptung;

  • VG München, 20.04.2020 - M 21b S 20.286

    Entlassung einer Soldatin auf Zeit wegen Verdachts extremistischer Bestrebungen

  • BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 24.14

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • OVG Sachsen, 20.09.2017 - 2 B 180/17
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 5.19

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher Grundlage

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten;

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - 1 B 1194/16

    Einstellung eines Beamten auf Probe für die Beschäftigung als

  • BVerwG, 15.03.2022 - 1 A 1.21

    Bundesinnenministerium durfte Einvernehmen zu Berliner Aufnahmeanordnung für

  • BVerwG, 23.11.2022 - 6 B 22.22

    Wird das Fortsetzungsfeststellungsinteresse zu Unrecht bejaht und ergeht ein

  • VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Fahrzeugdurchsuchung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2013 - 1 B 1131/13

    Ausschluss der charakterlichen Eignung des Bewerbers in Einstellung in den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 6 A 1896/13

    Justizvollzug; Übernahme; Eignung; Charakter; Ermittlungsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2017 - 6 B 1072/17

    Recht der Behörde auf Auskunft aus dem Erziehungsregister i.R.d. Einstellung des

  • VGH Bayern, 01.03.2023 - 3 BV 21.2178

    Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung einer Grundschullehrerin

  • VG Bayreuth, 02.02.2023 - B 5 E 22.1180

    Zweifel an charakterlicher Eignung eines Einstellungsbewerbers

    Nachdem der Antragsteller bereits am 13. September 2022 Klage gegen den o.g. Bescheid erhoben hatte (Az. B 5 K 22.874), beantragte er mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 25. Dezember 2022, modifiziert durch den Schriftsatz vom 10. Januar 2023,.

    Die Gerichtsakten der Verfahren B 5 K 22.874 und B 5 E 20.1136 wurden beigezogen.

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